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Modellplatzordnung des MSC Krogaspe e.V.

Ein sicherer und unfallfreier Modellflugbetrieb ist unter der Beachtung folgender Anordnung gewährleistet.

1.
Grundsätzlich dürfen nur Piloten am Modellflugbetrieb teilnehmen, die nachweislich eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben und die Genehmigung der Regulierungsbehörde für die Telekommunikation und Post zum Betreiben einer Funkanlage zur Fernsteuerung von Modellen besitzen.

2.
Die Lautstärke der Modellmotoren darf 80 dB nicht überschreiten.

3.
Vor Beginn des Flugbetriebes hat sich der Pilot namentlich in das Flugleiterbuch einzutragen und an seiner Senderantenne die Kanalklammer anzubringen.

4.
Der zur Verfügung stehende Luftraum hat folgende Grenzen: Richtung Nord: überm Haus, Stell-Park und Vorbereitungsfläche.

5.
Das Überfliegen von Haus, Zuschauern, Piloten, Tieren, sowie Flugfiguren, die den Piloten und andere gefährden, sind verboten.

6.
Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein hat den Flugbetrieb an Sonn- und Feiertagen nur in den Zeiten :von 9.00 Uhr bis 12.30, und von14.30 Uhr bis 18:00Uhr für Flugmodelle mit Verbrennungsmotoren erlaubt. Mit anderen Worten:  An Sonn-, und Feiertagen ist von 12:30Uhr bis 14:30Uhr Mittagsruhe.
Flugmodelle mit Elektromotor dürfen auch in dieses Zeiten betrieben werden.


Die Flugleitung Neumünster ist telefonisch über Beginn und Ende des täglichen Flugbetriebes zu unterrichten.
Tel. 04321-62256

Es sind folgende Regeln einzuhalten:
   - 25 kg Höchstmasse für Flugmodelle.
   - Maximal dürfen 3 Flugmodelle mit Verbrennungsmotoren gleichzeitig fliegen.
   - Maximale Höhe 100m, gleich 300 Fuß.
   - Motormodelle haben Segelflugmodellen auszuweichen.

7.
Kraftfahrzeuge werden grundsätzlich auf den dafür vorgesehenen Plätzen abgestellt.

8.
Der Müll, ist von jedem selbst mit nach Hause zu nehmen.

9.
Hunde sind an der Leine zu Führen.

10.
Zuschauer haben sich nur in dem abgegrenzten Bereich aufzuhalten.

11.
Gastflieger können an Modellflugbetrieb teilnehmen ,wenn die unter (2) genannten Bedingungen erfüllt sind und ein Vereinsmitglied anwesend ist. Namen und Adressen der Gastflieger sind im Flugleiterbuch zu vermerken.

12.
Das Modellsportgelände ist von Verunreinigungen freizuhalten, wie z.B. Zigarettenstummel, Papier usw.

13.
Das Eingangstor am Zufahrtsweg ist nach Durchfahrt immer zu schließen.